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Erfolg vor dem Verwaltungsgericht: Land Berlin muss darüber Auskunft erteilen, ob HU-Präsidentin Kunst Beamtin war

Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hatte am gestrigen Donnerstag über die Frage zu entscheiden, ob das Land Berlin Auskunft darüber geben muss, ob die damalige HU-Präsidentin Sabine Kunst Beamtin des Landes Berlin war (Aktenzeichen: 2 K 215/21). Hintergrund der Auseinandersetzung waren die Zweifel der HU-Studierendenvertreter*innen an der Rechtmäßigkeit von Kunsts Amtsinhaberschaft im Zusammenhang mit der hochschul- und beamtenrechtlichen Altersgrenze. Die Klage wurde durch die Verfasste Studierendenschaft unterstützt.

Kläger Bengt Rüstemeier, Mitglied des HU-Konzils, erläutert: „Mit dem Informationsfreiheitsgesetz-Antrag sollte geklärt werden, ob Sabine Kunst Beamtin war. Zwar waren und sind wir der Auffassung, dass die Verfassung der HU schon ihrem Wortlaut nach nicht von der Altersgrenze nach dem Berliner Hochschulgesetz abweicht. Wäre Sabine Kunst jedoch Beamtin gewesen, so hätte für sie jedenfalls auch die Altersgrenze nach dem Beamtenrecht gegolten, von der die Verfassung der HU nicht abweichen kann. Jedenfalls dann wäre Sabine Kunst rechtswidrig HU-Präsidentin geblieben. Jetzt wissen wir, dass Kunst zumindest nicht beamtenrechtlich rechtswidrig im Amt war.“

Rechtsanwältin Martina Zünkler, Prozessbevollmächtigte des Klägers, ergänzt: „Das Verwaltungsgericht hat das Interesse des Klägers an der für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Amtsinhaberschaft notwendigen Information, ob Kunst Beamtin ist, höher gewichtet als das Interesse an der Geheimhaltung der Frage nach dem Beamtenstatus. Das ist ein Erfolg für die Informationsfreiheit und die öffentliche Kontrolle bei einem so herausgehobenen Amt."

Auch Rieke H., Referentin für Politisches Mandat und Datenschutz im Referent_innenRat, begrüßt die Entscheidung: „Das Verwaltungsgericht hat hervorgehoben, dass der Kläger nicht bloß ein allgemeines Interesse, sondern auch als hochschulpolitisch aktiver Mensch ein berechtigtes Interesse an der Information hat. Das ist auch für zukünftige informationsrechtliche Auseinandersetzungen an der Hochschule ein gutes Zeichen.“

Die Antwort des Landes Berlin auf die über drei Jahre lang nicht beantwortete Frage, ob Sabine Kunst zum Zeitpunkt der Antragstellung Beamtin des Landes Berlin war, lautet „nein“.

Kontakt: Bengt Rüstemeier ([email protected]), Rieke H. ([email protected])

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  • erstellt:15.12.23, 15:31
  • geändert:30.05.24, 10:06